Unsere Leistungen beginnen bereits in der Planungsphase von Bauvorhaben.
Hier wird, in enger Abstimmung mit der Bauherrenschaft und dem planenden Architekturbüro, die Planung, mit den Vorgaben zum gesetzlichen Arbeitsschutz, konkretesiert durch die einschlägigen "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR; vormals : Arbeitsschutzrichtlinien), harmonisiert.
Vor oder aber im Zuge der Bauausführungen bieten wir Unterweisungen für die Arbeitnehmer zur Durchführung von Arbeiten auf Baustellen für interessierte Handwerksbetriebe oder auch Planungsbüros durch.
In der Planungsphase von Bauprojekten liefern wir Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung zur Vermeidung von Planungs- und Ausführungsfehlern.
Rufen Sie uns gerne an unter +49 02152 9946205+49 02152 9946205 oder kontaktieren Sie direkt über unser Kontaktformular.